Alle Mitglieder der Hochschule Wismar haben die Möglichkeit, dem Senat bis zum 17. April 2025 geeignete Kandidat_innen vorzuschlagen.
Die Mitglieder des Erweiterten Senats haben gemäß § 31 Abs. 1 und Abs. 4 der Wahlordnung das Recht, bis zum 06. Juni 2025 eigene Kandidatenvorschläge einzubringen. Der Vorschlag bedarf der Mehrheit der Mitglieder der jeweiligen Mitgliedergruppe und wird automatisch in den Wahlvorschlag des Senats aufgenommen.
Die Vorschläge sind mit einer Begründung sowie der Einverständniserklärung und aussagekräftigen persönlichen Unterlagen der Kandidatin/des Kandidaten fristgerecht bis zum jeweils genannten Tag/13:00 Uhr in Papierform im Gremiensekretariat in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, adressiert mit “Personalabteilung - vertrauliche Personalsache”. Selbstbewerbungen sind bis 20.04.2025 über das Karriereportal MV zulässig.
Passiv wahlberechtigt und damit wählbar sind alle Personen, die die in der Stellenausschreibung näher benannten Kriterien erfüllen. Die Amtszeit der Rektorin oder des Rektors beträgt 6 Jahre und beginnt frühestens am 01.02.2026.
Die Wahl der Rektorin/des Rektors erfolgt auf Vorschlag des Senats durch den Erweiterten Senat. Sie wird in der für den 10. Juli 2025 geplanten hochschulöffentlichen Sitzung des V. Erweiterten Senats stattfinden.