Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät

Der Fakultätsrat ist die Legislative der Fakultät. Laut § 22 der Grundordnung der Universität ist er zuständig für den Beschluss von Ordnungen der Fakultät, die Entscheidung über grundsätzliche Angelegenheiten von Studium und Lehre sowie für die sonstigen im Landeshochschulgesetz genannten Angelegenheiten. Er wählt die Fakultätsleitung und wirkt an der Erarbeitung des Hochschulentwicklungsplanes sowie der Struktur- und Entwicklungsplanung der Fakultät mit.

Der Fakultätsrat nimmt Stellung zu der von der Fakultätsleitung vorgeschlagenen Verteilung der der Fakultät zugewiesenen Ressourcen sowie zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen.

Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, bei den studentischen Mitgliedern ein Jahr.

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät setzt sich aus 22 Mitgliedern zusammen:

  • zwölf Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrenden
  • vier Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeitenden
  • vier Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden
  • zwei Vertreter*inen der Gruppe der weiteren Mitarbeitenden

Kontakt

Dekanin
Prof. Dr. Theresa Heyd

Büro
Claudia Schröder

Ernst-Lohmeyer-Platz 3
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 420 3001
Fax: +49 (0)3834 420 3002
fr-phf@uni-greifswald.de