Alle Mitglieder der Hochschule Wismar haben die Möglichkeit, dem Senat bis zum 28. April 2025 geeignete Kandidat_innen vorzuschlagen.
Die Mitglieder des Erweiterten Senats haben gemäß § 36 Abs. 1 der Wahlordnung das Recht, bis zum 05. Mai 2025 eigene Kandidat_innenvorschläge einzubringen. Der Vorschlag bedarf der Mehrheit der Mitglieder der jeweiligen Mitgliedergruppe.
Bei jedem Vorschlag ist anzugeben, für welches Prorektorenamt der jeweilige Vorschlag eingereicht wird. Die Einverständniserklärung der Kandidat_innen, aussagekräftige persönliche Unterlagen sowie eine Begründung sind jedem Vorschlag beizufügen. Selbstbewerbungen sind zulässig. Die Vorschläge sind im Gremiensekretariat (senaths-wismarde) einzureichen.
Passiv wahlberechtigt und damit wählbar sind alle an der Hochschule Wismar hauptberuflich tätigen Professor_innen, die vor Ende der Amtszeit nicht altersbedingt aus dem hauptamtlichen Dienst ausscheiden. Die Amtszeit der Prorektor_innen beträgt gemäß § 15 Abs. 2 der Grundordnung 3 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Die Wahl der Prorektor_innen erfolgt auf Vorschlag des Senats im Einvernehmen mit dem Rektor durch den Erweiterten Senat. Sie wird in der für den 12. Juni 2025 geplanten Sitzung des V. Erweiterten Senats stattfinden.