Die/der Behindertenbeauftragte wirkt darauf hin, Nachteile für Menschen mit Behinderung (§ 3 Landesbehindertengleichstellungsgesetz) zu beseitigen. Sie oder er wirkt insbesondere bei der Planung und Organisation der Lehr- und Studienbedingungen für Mitglieder und Angehörige der Hochschule mit. In diesem Rahmen hat sie oder er das Recht zur Einholung sachdienlicher Informationen, zur beratenden Teilnahme an Gremiensitzungen, zur Abgabe von Stellungnahmen sowie zur Unterbreitung von Vorschlägen. Die Rechte der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt.
Alle Mitglieder der Hochschule Wismar haben die Möglichkeit, dem Senat bis zum 02.05.2025 geeignete Kandidat*innen vorzuschlagen oder sich selbst zu bewerben. Jedem Vorschlag oder jeder Bewerbung sind die Einverständniserklärung, aussagekräftige persönliche Unterlagen der Kandidat*innen sowie eine Begründung beizufügen.
Die Vorschläge sind im Gremiensekretariat (senaths-wismarde) einzureichen.
Die Wahl wird sodann am 15.05.2025 in der 8. Sitzung des XIII. Senats stattfinden.