Das Grundgesetz verspricht die Gleichberechtigung der Geschlechter. Sind damit alle Geschlechter gemeint? Wie wird dieses Versprechen eingelöst in einer Gesellschaft, in der Gleichstellungsanliegen teils als konkurrierend verhandelt werden? Während klassische Frauenförderung darauf abzielt, strukturelle Benachteiligungen zu überwinden, fordert geschlechtliche Vielfalt darüber hinaus neue Formen der rechtlichen und gesellschaftlichen Anerkennung. In Zeiten, in denen Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung zunehmend unter Druck geraten, finden sich Frauenförderung und geschlechtliche Vielfalt in einer Spannungslage wieder, wie zuletzt in der Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz deutlich wurde. Der Vortrag beleuchtet dieses Spannungsfeld aus verfassungsrechtlicher Perspektive und plädiert für eine Gleichstellungspolitik, die nicht trennt, sondern verbindet.
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