04.11.2025 || 11:00 Uhr - 12:00 Uhr || Online
Der Ort der sonstigen Leistung nach § 3a UStG ist entscheidend für die umsatzsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen. Er bestimmt, in welchem Land eine Leistung steuerbar ist, ob deutsche Umsatzsteuer anfällt oder das Reverse-Charge-Verfahren greift. Daraus ergeben sich wichtige Konsequenzen für die Rechnungsstellung, die Anwendung des richtigen Steuersatzes sowie mögliche Meldepflichten (z. B. Zusammenfassende Meldung). Im Workshop werden die unterschiedlichen Ortsbestimmungen (mit Schwerpunkt B2B) systematisch dargestellt und anhand von Anwendungsfällen (Beispiele und Fragen der Teilnehmenden) erläutert.
Themen
• Wofür ist der Besteuerungsort wichtig?
• Ursprungslandprinzip
• Bestimmungslandprinzip
• Grundfälle B2B
• Ausnahmen & Exoten
• Prüfschema
Diese Schulungsangebot richtet sich an Anwender:innen. Grundkenntnisse im Umsatzsteuerrecht zum Thema Dienstleistungen sind erforderlich.
Kosten
kostenfrei für Beschäftigte der Universität Rostock
Umsetzung
Ines Ramona Budde (Referentin) / D2
Anmeldung
Über Stud-IP