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Online-Workshop: Besteuerungsort bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen gemäß § 3a UStG

Beschäftigte in Technik und Verwaltung,Ressourcen,Beschaffung und Beauftragung,Drittmittelbewirtschaftung,Haushaltsbewirtschaftung
Foto: eigene Darstellung

04.11.2025 || 11:00 Uhr - 12:00 Uhr || Online

Der Ort der sonstigen Leistung nach § 3a UStG ist entscheidend für die umsatzsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen. Er bestimmt, in welchem Land eine Leistung steuerbar ist, ob deutsche Umsatzsteuer anfällt oder das Reverse-Charge-Verfahren greift. Daraus ergeben sich wichtige Konsequenzen für die Rechnungsstellung, die Anwendung des richtigen Steuersatzes sowie mögliche Meldepflichten (z. B. Zusammenfassende Meldung). Im Workshop werden die unterschiedlichen Ortsbestimmungen (mit Schwerpunkt B2B) systematisch dargestellt und anhand von Anwendungsfällen (Beispiele und Fragen der Teilnehmenden) erläutert.

Themen
• Wofür ist der Besteuerungsort wichtig?
• Ursprungslandprinzip
• Bestimmungslandprinzip
• Grundfälle B2B
• Ausnahmen & Exoten
• Prüfschema

Diese Schulungsangebot richtet sich an Anwender:innen. Grundkenntnisse im Umsatzsteuerrecht zum Thema Dienstleistungen sind erforderlich.

Kosten
kostenfrei für Beschäftigte der Universität Rostock

Umsetzung
Ines Ramona Budde (Referentin) / D2

Anmeldung
Über Stud-IP


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Contact

Speaker:
Prof. Dr. Dr. h.c. Michael North
E-Mail

Coordinator
Dr. Alexander Drost
Bahnhofstr. 51
D-17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 420-3341/-3309
Fax: +49 (0)3834 420-3333
E-Mail

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Online-Workshop: Besteuerungsort bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen gemäß § 3a UStG

Beschäftigte in Technik und Verwaltung,Ressourcen,Beschaffung und Beauftragung,Drittmittelbewirtschaftung,Haushaltsbewirtschaftung
Foto: eigene Darstellung

04.11.2025 || 11:00 Uhr - 12:00 Uhr || Online

Der Ort der sonstigen Leistung nach § 3a UStG ist entscheidend für die umsatzsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen. Er bestimmt, in welchem Land eine Leistung steuerbar ist, ob deutsche Umsatzsteuer anfällt oder das Reverse-Charge-Verfahren greift. Daraus ergeben sich wichtige Konsequenzen für die Rechnungsstellung, die Anwendung des richtigen Steuersatzes sowie mögliche Meldepflichten (z. B. Zusammenfassende Meldung). Im Workshop werden die unterschiedlichen Ortsbestimmungen (mit Schwerpunkt B2B) systematisch dargestellt und anhand von Anwendungsfällen (Beispiele und Fragen der Teilnehmenden) erläutert.

Themen
• Wofür ist der Besteuerungsort wichtig?
• Ursprungslandprinzip
• Bestimmungslandprinzip
• Grundfälle B2B
• Ausnahmen & Exoten
• Prüfschema

Diese Schulungsangebot richtet sich an Anwender:innen. Grundkenntnisse im Umsatzsteuerrecht zum Thema Dienstleistungen sind erforderlich.

Kosten
kostenfrei für Beschäftigte der Universität Rostock

Umsetzung
Ines Ramona Budde (Referentin) / D2

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