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Erneut gewählt: Gerd Teschke im Amt des Rektors bestätigt

Blumensträuße zur Wiederwahl: Gerd Teschke (Mitte) wurde durch den Erweiterten Senat erneut zum Rektor gewählt. Prorektor Prof. Dr. Leif-Alexander Garbe (links) und der stellvertretende Senatsvorsitzende Prof. Dr. Harald Seider gratulierten und wünschten für die kommenden vier Amtsjahre alles Gute.

Die Hochschule Neubrandenburg wird ab 1. September 2021 für die nächsten vier Jahre erneut durch Gerd Teschke als Rektor geführt.

Der Erweiterte Senat wählte gestern den 48-jährigen Professor für Mathematik wiederholt zum Rektor. „Ich freue mich sehr über die Wiederwahl und bedanke mich ganz herzlich für das in mich gesetzte Vertrauen“, so Teschke nach der Wahl.

Die feierliche Amtseinführung findet im September statt, zuvor muss Teschke durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur formell bestellt werden.

Der Rektor oder die Rektorin vertritt die Hochschule nach außen und trägt die Gesamtverantwortung; er oder sie hat den Vorsitz im Rektorat und hat in diesem die Richtlinienkompetenz.

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Prof. Dr. Dr. h.c. Michael North
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Fax: +49 (0)3834 420-3333
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Erneut gewählt: Gerd Teschke im Amt des Rektors bestätigt

Blumensträuße zur Wiederwahl: Gerd Teschke (Mitte) wurde durch den Erweiterten Senat erneut zum Rektor gewählt. Prorektor Prof. Dr. Leif-Alexander Garbe (links) und der stellvertretende Senatsvorsitzende Prof. Dr. Harald Seider gratulierten und wünschten für die kommenden vier Amtsjahre alles Gute.

Die Hochschule Neubrandenburg wird ab 1. September 2021 für die nächsten vier Jahre erneut durch Gerd Teschke als Rektor geführt.

Der Erweiterte Senat wählte gestern den 48-jährigen Professor für Mathematik wiederholt zum Rektor. „Ich freue mich sehr über die Wiederwahl und bedanke mich ganz herzlich für das in mich gesetzte Vertrauen“, so Teschke nach der Wahl.

Die feierliche Amtseinführung findet im September statt, zuvor muss Teschke durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur formell bestellt werden.

Der Rektor oder die Rektorin vertritt die Hochschule nach außen und trägt die Gesamtverantwortung; er oder sie hat den Vorsitz im Rektorat und hat in diesem die Richtlinienkompetenz.

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