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Ergonomie am Bildschirm-Arbeitsplatz 26.06.2025

Dezernat 3 (intern)

Sitzen will gelernt sein!

Ergonomie ist heute in keinem Büro mehr ein Fremdwort. Fast jeder weiß, dass Ergonomie bei der täglichen Bildschirmarbeit wichtig ist. Aber was heißt das konkret?

Ergonomie bedeutet das Gestalten und Anpassen der Arbeitsbedingungen und -anforderungen an die Bedürfnisse und Fähigkeiten des arbeitenden Menschen. Man spricht bei der Wechselwirkung von Arbeit und Mensch von einem Belastungs-Beanspruchungs-Konzept. Unter Belastungen sind äußere Faktoren zu verstehen, die bei einer Arbeit auf den Menschen einwirken. Die Belastung ist in der gleichen Situation für alle Personen gleich. Beanspruchung hingegen erklärt sich aus der Belastung im Verhältnis zu den individuellen Fähigkeiten. Demnach wirken sich gleiche Belastungen am Arbeitsplatz je nach den individuellen Voraussetzungen unterschiedlich auf Personen aus.

Die tägliche Arbeit am Schreibtisch und insbesondere das viele Sitzen sind für unsere Gesundheit eine Belastung. Unter Erwerbstätigen sind Schmerzen im Bewegungs-apparat weit verbreitet. Zu den häufigsten körperlichen Beschwerden bei Erwerbstätigen gehören Rückenschmerzen – auch bei jenen im Büro. Kein Wunder, bei Büroarbeiten sind es die kleinen, immer gleichen Muskelanspannungen, die Tag für Tag den Körper belasten. Auch Verkrampfungen, Nacken- und Schulterschmerzen können die Folge dieser Dauerbelastung sein. Aufstehen, Bewegen sowie aufrechtes und entspanntes Sitzen können diesen Beschwerden vorbeugen. Damit wir zu unserem Körper auch beim Arbeiten am Schreibtisch Sorge tragen können, sind die Arbeitsbedingungen nach ergonomischen Kriterien auszugestalten. Gemäß Artikel 23 der Verordnung 3 des Arbeitsgesetzes hat der Arbeitgeber Arbeitsplätze und Arbeitsmittel nach ergonomischen Gesichtspunkten zu gestalten und einzurichten. Dabei muss nicht zwingend neues, teures Mobiliar angeschafft werden. Um die Ergonomie an den Arbeitsplätzen zu verbessern, reicht es häufig, das bestehende Mobiliar richtig einzustellen und anzuwenden.

Dazu haben wir zusammen mit der TK eine Beraterin gefunden, die am 26.06.2025 Ihren individuellen Arbeitsplatz anschaut und die Beleuchtung, den Bürostuhl, den Tisch, die Tatstatur, die Mouse und den Bildschirm ergonomisch beurteilt. Die Teilnahme ist kostenfrei aber verbindlich.

Hier geht es direkt zur Online-Terminbuchung .

 

 

 

 

 

 

 


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Contact

Speaker:
Prof. Dr. Dr. h.c. Michael North
E-Mail

Coordinator
Dr. Alexander Drost
Bahnhofstr. 51
D-17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 420-3341/-3309
Fax: +49 (0)3834 420-3333
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Ergonomie ist heute in keinem Büro mehr ein Fremdwort. Fast jeder weiß, dass Ergonomie bei der täglichen Bildschirmarbeit wichtig ist. Aber was heißt das konkret?

Ergonomie bedeutet das Gestalten und Anpassen der Arbeitsbedingungen und -anforderungen an die Bedürfnisse und Fähigkeiten des arbeitenden Menschen. Man spricht bei der Wechselwirkung von Arbeit und Mensch von einem Belastungs-Beanspruchungs-Konzept. Unter Belastungen sind äußere Faktoren zu verstehen, die bei einer Arbeit auf den Menschen einwirken. Die Belastung ist in der gleichen Situation für alle Personen gleich. Beanspruchung hingegen erklärt sich aus der Belastung im Verhältnis zu den individuellen Fähigkeiten. Demnach wirken sich gleiche Belastungen am Arbeitsplatz je nach den individuellen Voraussetzungen unterschiedlich auf Personen aus.

Die tägliche Arbeit am Schreibtisch und insbesondere das viele Sitzen sind für unsere Gesundheit eine Belastung. Unter Erwerbstätigen sind Schmerzen im Bewegungs-apparat weit verbreitet. Zu den häufigsten körperlichen Beschwerden bei Erwerbstätigen gehören Rückenschmerzen – auch bei jenen im Büro. Kein Wunder, bei Büroarbeiten sind es die kleinen, immer gleichen Muskelanspannungen, die Tag für Tag den Körper belasten. Auch Verkrampfungen, Nacken- und Schulterschmerzen können die Folge dieser Dauerbelastung sein. Aufstehen, Bewegen sowie aufrechtes und entspanntes Sitzen können diesen Beschwerden vorbeugen. Damit wir zu unserem Körper auch beim Arbeiten am Schreibtisch Sorge tragen können, sind die Arbeitsbedingungen nach ergonomischen Kriterien auszugestalten. Gemäß Artikel 23 der Verordnung 3 des Arbeitsgesetzes hat der Arbeitgeber Arbeitsplätze und Arbeitsmittel nach ergonomischen Gesichtspunkten zu gestalten und einzurichten. Dabei muss nicht zwingend neues, teures Mobiliar angeschafft werden. Um die Ergonomie an den Arbeitsplätzen zu verbessern, reicht es häufig, das bestehende Mobiliar richtig einzustellen und anzuwenden.

Dazu haben wir zusammen mit der TK eine Beraterin gefunden, die am 26.06.2025 Ihren individuellen Arbeitsplatz anschaut und die Beleuchtung, den Bürostuhl, den Tisch, die Tatstatur, die Mouse und den Bildschirm ergonomisch beurteilt. Die Teilnahme ist kostenfrei aber verbindlich.

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