Bis 27.05.2025 Widerspruch gegen beabsichtigtes KI-Training von Meta mit Nutzerinhalten aus Facebook und Instagram einlegen
Der US-Amerikanische Internetkonzern Meta Platforms Inc. beabsichtigt, voraussichtlich ab 28.05.2025 sämtliche öffentlich verfügbaren Nutzerinhalte (bspw. Posts, Kommentare, Fotos, Bildunterschriften) aus seinen Sozialen Netzwerken „Facebook“ und „Instagram“ für das Training der eigenen KI-Anwendungen einzusetzen.
Es besteht die Möglichkeit, dieser Nutzung zu widersprechen, vgl. Art. 21 DSGVO. Es wird empfohlen, das im Hinblick auf dienstlich genutzte Facebook- und Instagram-Profile (und Seiten) zu tun. Idealerweise sollte der Widerspruch rasch, d.h. noch vor Beginn der KI-Nutzung, also bis zum 27. Mai 2025 erfolgen. Ein danach eingelegter Widerspruch gilt nur für die Zukunft und kann das bis dahin durchgeführte Training mit den eigenen Daten nicht wieder rückgängig machen.
Widerspruchsformulare: Instagram, Facebook (Einsicht nur im eingeloggten Zustand möglich)
Coordinator Dr. Alexander Drost Bahnhofstr. 51 D-17487 Greifswald Tel.: +49 (0)3834 420-3341/-3309 Fax: +49 (0)3834 420-3333 E-Mail
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Bis 27.05.2025 Widerspruch gegen beabsichtigtes KI-Training von Meta mit Nutzerinhalten aus Facebook und Instagram einlegen
Der US-Amerikanische Internetkonzern Meta Platforms Inc. beabsichtigt, voraussichtlich ab 28.05.2025 sämtliche öffentlich verfügbaren Nutzerinhalte (bspw. Posts, Kommentare, Fotos, Bildunterschriften) aus seinen Sozialen Netzwerken „Facebook“ und „Instagram“ für das Training der eigenen KI-Anwendungen einzusetzen.
Es besteht die Möglichkeit, dieser Nutzung zu widersprechen, vgl. Art. 21 DSGVO. Es wird empfohlen, das im Hinblick auf dienstlich genutzte Facebook- und Instagram-Profile (und Seiten) zu tun. Idealerweise sollte der Widerspruch rasch, d.h. noch vor Beginn der KI-Nutzung, also bis zum 27. Mai 2025 erfolgen. Ein danach eingelegter Widerspruch gilt nur für die Zukunft und kann das bis dahin durchgeführte Training mit den eigenen Daten nicht wieder rückgängig machen.
Widerspruchsformulare: Instagram, Facebook (Einsicht nur im eingeloggten Zustand möglich)