Die Zielvereinbarung basiert auf den im Benehmen mit den Hochschulen des Landes erarbeiteten Eckwerten, welche von der Landesregierung im Frühjahr 2025 beschlossen worden sind. Sie enthält Regelungen zu den insgesamt verfügbaren Finanzmitteln, Haushaltsmitteln und -stellen, den vorgehaltenen Studienfächern, zur Schließung und Eröffnung von Studiengängen, Forschungsschwerpunkten, Vorgaben zur Erhöhung der Frauen auf wissenschaftlichen Qualifikationsstellen und Professuren sowie diverse weitere Punkte. Schwerpunkte im Verhandlungsprozess waren beispielsweise die Umsetzung der Lehrkräftebildungsreform sowie die bauliche und finanzielle Entwicklung der Universität Rostock. Damit stellt die Vereinbarung ein wesentliches Dokument für die weitere Entwicklung unserer Universität in den kommenden Jahren dar.
Die Vereinbarung finden Sie im DLP unter › Informationen› Hochschulorganisation› Zielvereinbarungen.
Dr. Jan Tamm
Kanzler







