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W1-Juniorprofessur für „Slawische Sprachwissenschaft“ mit Tenure Track auf W3

Professuren

An der Philosophischen Fakultät der Universität Greifswald ist – vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

W1-Juniorprofessur für „Slawische Sprachwissenschaft“ 
mit Tenure Track auf W3

zu besetzen. Gesucht wird eine Persönlichkeit, die die Slawische Sprachwissenschaft in Forschung und Lehre vertritt und durch entsprechende Publikationen und Lehrerfahrung ausgewiesen ist. Voraussetzung ist ein philologischer Schwerpunkt in der Polonistik oder in der Russistik mit einem Forschungsfokus auf der Soziolinguistik oder im Bereich Sprachkontakt und Mehrsprachigkeit. Da am Institut neben den beiden genannten Philologien auch die Bohemistik und die Ukrainistik vertreten sind, sind Kenntnisse der tschechischen oder der ukrainischen Sprache wünschenswert.

Wir erwarten die aktive Mitwirkung an der Konzeption des Greifswalder Polonicums sowie an den Forschungsaktivitäten des Instituts und der Fakultät, insbesondere im Rahmen der interdisziplinären Projekte des Forschungsschwerpunkts „Kulturen des Ostseeraums“. Zudem soll die Professur die Partnerschaftsbeziehungen mit den slawischen Ländern und deren wissenschaftlichen Institutionen weiter ausbauen. 

Das Aufgabengebiet umfasst darüber hinaus zunächst die Lehrtätigkeit im Studiengang B.A. Slawistik sowie in den Lehramtsstudiengängen Polnisch oder Russisch, perspektivisch die Mitwirkung an allen am Institut für Slawistik angebotenen Studiengängen und den interdisziplinären Studiengängen der Philosophischen Fakultät mit slawistischer Beteiligung. Die Lehrverpflichtung beträgt zunächst vier, nach positiver Zwischenevaluation sechs Semesterwochenstunden. 

Erste Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln sowie in der akademischen Selbstverwaltung sind wünschenswert. Die Bereitschaft zur Übernahme englischsprachiger Lehrveranstaltungen wird vorausgesetzt. 

Die Universität Greifswald fördert und erwartet familienfreundliches Führungsverhalten.

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 62 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern: abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung sowie die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion (summa cum laude oder magna cum laude) nachgewiesen wird. Die Promotion muss im Bereich der Polonistik oder der Russistik erfolgt sein. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in oder wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungszeiten zusammen nicht mehr als neun Jahre betragen haben. 

Gemäß § 62 Abs. 2 LHG M-V werden Juniorprofessor*innen für die Dauer von drei Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit ernannt. Das Beschäftigungsverhältnis wird im Falle der Bewährung nach dem dritten Jahr um weitere drei Jahre verlängert. 

Die Stelle ist mit einem Tenure Track (W3) versehen. Eine spätere Berufung auf die W3-Professur auf Lebenszeit setzt voraus, dass die Berufungsfähigkeit auf diese Professur im Rahmen eines entsprechenden Berufungsverfahrens (Tenure-Evaluation) festgestellt wird (§ 62a Abs. 1 LHG M-V). Ein zweiter Forschungsschwerpunkt (Polonistik oder Russistik) muss im Rahmen der Tenure-Evaluation zwingend nachgewiesen werden.

Die Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Die Universität will eine Erhöhung des Frauenanteils dort erreichen, wo Frauen unterrepräsentiert sind. Deshalb sind Bewerbungen von Frauen besonders willkommen und werden bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. 

Schwerbehinderte werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt eingestellt. 

Bewerbungskosten werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen. 

Nähere Auskünfte erteilt Prof. Dr. Roman Dubasevych, Tel. (03834) 420 3233.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, aus dem der wissenschaftliche Werdegang hervorgeht, Verzeichnis der Schriften und Lehrveranstaltungen, akademische Zeugnisse, Exposé aktueller oder geplanter Forschungsprojekte bzw. Forschungsschwerpunkte (max. 5 S.) sind ausschließlich per E-Mail (als eine PDF-Datei) bis zum 08.02.2026 zu richten an: 

Universität Greifswald
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Ernst-Lohmeyer-Platz 3
17489 Greifswald

bewerbungenphfuni-greifswaldde

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz unter www.uni-greifswald.de/stellen

 


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Contact

Speaker:
Prof. Dr. Dr. h.c. Michael North
E-Mail

Coordinator
Dr. Alexander Drost
Bahnhofstr. 51
D-17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 420-3341/-3309
Fax: +49 (0)3834 420-3333
E-Mail

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W1-Juniorprofessur für „Slawische Sprachwissenschaft“ mit Tenure Track auf W3

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An der Philosophischen Fakultät der Universität Greifswald ist – vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

W1-Juniorprofessur für „Slawische Sprachwissenschaft“ 
mit Tenure Track auf W3

zu besetzen. Gesucht wird eine Persönlichkeit, die die Slawische Sprachwissenschaft in Forschung und Lehre vertritt und durch entsprechende Publikationen und Lehrerfahrung ausgewiesen ist. Voraussetzung ist ein philologischer Schwerpunkt in der Polonistik oder in der Russistik mit einem Forschungsfokus auf der Soziolinguistik oder im Bereich Sprachkontakt und Mehrsprachigkeit. Da am Institut neben den beiden genannten Philologien auch die Bohemistik und die Ukrainistik vertreten sind, sind Kenntnisse der tschechischen oder der ukrainischen Sprache wünschenswert.

Wir erwarten die aktive Mitwirkung an der Konzeption des Greifswalder Polonicums sowie an den Forschungsaktivitäten des Instituts und der Fakultät, insbesondere im Rahmen der interdisziplinären Projekte des Forschungsschwerpunkts „Kulturen des Ostseeraums“. Zudem soll die Professur die Partnerschaftsbeziehungen mit den slawischen Ländern und deren wissenschaftlichen Institutionen weiter ausbauen. 

Das Aufgabengebiet umfasst darüber hinaus zunächst die Lehrtätigkeit im Studiengang B.A. Slawistik sowie in den Lehramtsstudiengängen Polnisch oder Russisch, perspektivisch die Mitwirkung an allen am Institut für Slawistik angebotenen Studiengängen und den interdisziplinären Studiengängen der Philosophischen Fakultät mit slawistischer Beteiligung. Die Lehrverpflichtung beträgt zunächst vier, nach positiver Zwischenevaluation sechs Semesterwochenstunden. 

Erste Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln sowie in der akademischen Selbstverwaltung sind wünschenswert. Die Bereitschaft zur Übernahme englischsprachiger Lehrveranstaltungen wird vorausgesetzt. 

Die Universität Greifswald fördert und erwartet familienfreundliches Führungsverhalten.

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 62 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern: abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung sowie die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion (summa cum laude oder magna cum laude) nachgewiesen wird. Die Promotion muss im Bereich der Polonistik oder der Russistik erfolgt sein. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in oder wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungszeiten zusammen nicht mehr als neun Jahre betragen haben. 

Gemäß § 62 Abs. 2 LHG M-V werden Juniorprofessor*innen für die Dauer von drei Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit ernannt. Das Beschäftigungsverhältnis wird im Falle der Bewährung nach dem dritten Jahr um weitere drei Jahre verlängert. 

Die Stelle ist mit einem Tenure Track (W3) versehen. Eine spätere Berufung auf die W3-Professur auf Lebenszeit setzt voraus, dass die Berufungsfähigkeit auf diese Professur im Rahmen eines entsprechenden Berufungsverfahrens (Tenure-Evaluation) festgestellt wird (§ 62a Abs. 1 LHG M-V). Ein zweiter Forschungsschwerpunkt (Polonistik oder Russistik) muss im Rahmen der Tenure-Evaluation zwingend nachgewiesen werden.

Die Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Die Universität will eine Erhöhung des Frauenanteils dort erreichen, wo Frauen unterrepräsentiert sind. Deshalb sind Bewerbungen von Frauen besonders willkommen und werden bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. 

Schwerbehinderte werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt eingestellt. 

Bewerbungskosten werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen. 

Nähere Auskünfte erteilt Prof. Dr. Roman Dubasevych, Tel. (03834) 420 3233.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, aus dem der wissenschaftliche Werdegang hervorgeht, Verzeichnis der Schriften und Lehrveranstaltungen, akademische Zeugnisse, Exposé aktueller oder geplanter Forschungsprojekte bzw. Forschungsschwerpunkte (max. 5 S.) sind ausschließlich per E-Mail (als eine PDF-Datei) bis zum 08.02.2026 zu richten an: 

Universität Greifswald
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Ernst-Lohmeyer-Platz 3
17489 Greifswald

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