21. - 22. Januar 2026|| ca. 8:30 Uhr – 15:45 Uhr || Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Mecklenburg-Vorpommern, Güstrow
Die Teilnehmenden sollen das Landesreisekostenrechts Mecklenburg-Vorpommern kennenlernen und Sicherheit in der praktischen Anwendung gewinnen.
Inhalt:
- Rechtsgrundlagen, Verweisungen für Tarifbeschäftigte und Azubis
- Begriffsbestimmung:
- Dienstreise, Dienstgang
- Wohnort, Dienstort, Geschäftsort, vorübergehender Aufenthaltsort
- Verfahren de Genehmigung und Abrechnung
- insbesondere Dauergenehmigung
- Ausschlussfrist
- Arten der Reisekostenvergütung:
- Fahrkostenerstattung; Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung
- Tagegeld; Übernachtungsgeld
- Nebenkostenerstattung
- Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Notwendigkeit von Dienstreisen:
- Grundsätze zur Wahl des Verkehrsmittels
- Anerkennung triftiger Gründe
- Ermäßigung, unentgeltliche Leistungen
- Kürzung, Einbehaltung, Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Tage- und Übernachtungsgeldzahlungen, Behandlung von Frühstückskosten
- Bedeutung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VV) zum LRKG M-V
Kosten
kostenfrei für Landesbeschäftigte
Umsetzung
Gerhard Wittmer (Ministerialrat a.D.)
organisiert durch die FH Güstrow, Seminar Nr.: DR30.1/2601
Anmeldung
über das Onlineformular der FH Güstrow.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme am Seminar mit der Anmeldung noch nicht sichergestellt ist. Sie werden sechs Wochen vor Seminarbeginn von der FH Güstrow benachrichtigt, ob Sie am Seminar teilnehmen können.
Die genauen Orts- und Zeitangaben erhalten Sie nach der Anmeldung.







