Das Praktikum in den Optionalen Studien

Allgemeines

Im Rahmen der Optionalen Studien wird ein Praktikum von mindestens 300 Stunden Dauer im Wert von 10 Leistungspunkten (LP) angerechnet. Absolviert wird das Praktikum jedoch in einem Ihrer Teilstudiengänge. Da das Praktikum der Berufsfelderkundung dienen soll, muss es in Zusammenhang mit den Zielen eines Ihrer beiden Teilstudiengänge stehen. Die Wahl einer geeigneten Praktikumsstelle obliegt Ihnen; eine Zuweisung von Praktikumsstellen erfolgt nicht.

Das Praktikum kann in mehrere Teilpraktika gegliedert werden. Die Teilpraktika sollen jeweils in zusammenhängenden Abschnitten von mindestens vier Wochen und einem Workload von 150 Stunden im Wert von 5 LP erbracht werden.

Ein zweites Praktikum im Umfang von 5 LP ist möglich, sofern es bei einer anderen Praktikumsstelle erbracht wird. Ein zweites Praktikum im Umfang von 10 LP ist möglich, sofern es bei einer anderen Praktikumsstelle im Ausland erbracht wird. Dementsprechend verringert sich dann die Anzahl der Module, die Sie im Rahmen der Optionalen Studien absolvieren werden. Insgesamt sollen Praktika und Module der Optionalen Studien 30 LP ergeben.
 

Praktikumsnachweis

Der Praktikumsnachweis wird von der Fachmodulvertretung bzw. vom dem/der Praktikumsbeauftragten Ihres Teilstudienganges ausgestellt und ist beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Sie finden das Formular als Anhang IV in der GPS BA.

Der Praktikumsnachweis wird aufgrund eines Tätigkeitsnachweises (Anhang III in der GPS BA) erteilt, wenn dieser von der Praktikumsstelle unterzeichnet wurde. Desweiteren ist ein Praktikumsbericht (2 Seiten à 3000 Zeichen) abzugeben.
 

Anrechnung von Praktikumsleistungen

Auf Antrag können Praktika, die vor Beginn des Studiums bereits abgeleistet wurden, von der Fachvertretung anerkannt werden, wenn sie in direktem Bezug zum Studium stehen und nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Ebenso können Berufsausbildungen oder Berufstätigkeiten mit Bezug zu einem der studierten Fächer bei Nachweis sowie Praktika, Schulpraktika, Sprachpraktika bzw. Auslandsaufenthalte, die im Zusammenhang mit einem Bachelor-Studiengang an einer anderen Hochschule erbracht wurden, angerechnet werden, soweit sie in Umfang und fachlicher Anforderung den Anforderungen des entsprechenden Bachelor-Studiengangs der Universität Greifswald im Wesentlichen entsprechen.

Über die Anrechnung erbrachter Praktika entscheidet das Zentrale Prüfungsamt auf Antrag des Studierenden. Der Antrag kann auch vor dem Wechsel an die Universität Greifswald gestellt werden und ist nach Möglichkeit rechtzeitig vor dem nächsten Immatrikulationstermin zu bescheiden (Vorabentscheid).