Allgemeine Informationen zur Veröffentlichung der Dissertation
Auf der Grundlage der Promotionsordnungen der Universität Greifswald besteht für die Promovierten die Pflicht zur Abgabe einer vorgeschriebenen Anzahl an Dissertationsexemplaren an die Universitätsbibliothek.
Form der Veröffentlichung
In der Regel besteht die Möglichkeit, die Dissertation als Druckexemplar oder in elektronischer Form mit einer reduzierten Anzahl von Druckexemplaren zu veröffentlichen. Die Promotionsordnungen der Fakultäten geben Auskunft über die jeweils möglichen Varianten.
Checkliste
Die Dissertation ist in der vom* von der Dekan*in nach Zustimmung der*des Erstgutachter*in und im Benehmen mit den übrigen Gutachter*innen genehmigten Fassung abzuliefern.
Der*die Dekan*in der Fakultät, die Gutachter*innen und das Datum der Disputation sind auf der zweiten Seite namentlich einzutragen.
Die Dissertation kann optional den Lebenslauf und die eidesstattliche Erklärung enthalten.
Bitte beachten Sie, dass diese Angaben nach der Veröffentlichung Ihrer Dissertation (insbesondere in elektronischer Form) weltweit zugänglich sind.
Kontakt - Annahme von Dissertationen
Universitätsbibliothek Greifswald
Frau Willert
Felix-Hausdorff-Straße 10
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 420 1561
willertuni-greifswaldde
Sprechzeiten:
Mo-Do 8:30 – 11:30
und 13:30–15:30 Uhr
Fr 8:30 - 11:30 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Die Druckexemplare müssen dauerhaft haltbar gebunden sein. Eine ordentliche Broschur (Pappdeckel mit Klebebindung) ist ausreichend. Ringloch- und Spiralbindungen, Metallschienen oder nur Foliendeckel sind für den Bibliotheksbetrieb ungeeignet, da sie den Benutzungsanforderungen nicht standhalten.
Wichtiger Hinweis:
Es werden nur Pflichtexemplare angenommen, welche alle o.g. Anforderungen erfüllen.