Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Klimaschutzbeschluss vom 24. März 2021 festgestellt, dass das Grundgesetz den Staat nicht nur zum Klimaschutz, sondern zur Herstellung von Klimaneutralität verpflichtet. Außerdem müsse der Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig eingeleitet werden, um zukünftige Freiheit zu schonen. Hierzu sollen frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln. Wo steht Deutschland und die Europäische Union auf dem Pfad zur Klimaneutralität? Welche Steuerungsmöglichkeiten und -leistungen kommen dem Recht zu? Dieser Vortrag wird aus einer rechtswissenschaftlichen Perspektive diesen Fragen nachgehen.
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