Das Praktikum in den General Studies

Allgemeines

Im Rahmen der General Studies wird ein Praktikum von mindestens 300 Stunden Dauer im Wert von 10 Leistungspunkten (LP) angerechnet. Absolviert wird das Praktikum jedoch in einem ihrer Teilstudiengänge. Da das Praktikum der Berufsfelderkundung dienen soll, wird es in Zusammenhang mit den Zielen eines Ihrer beiden Teilstudiengänge stehen. Die Wahl einer geeigneten Praktikumsstelle obliegt Ihnen; eine Zuweisung von Praktikumsstellen erfolgt nicht.

Das Praktikum kann in mehrere Teilpraktika gegliedert werden. Die Teilpraktika sollen jeweils in zusammenhängenden Abschnitten von mindestens vier Wochen und einem Workload von 150 Stunden im Wert von 5 LP erbracht werden.

Ein zweites Praktikum im Umfang von 5 LP ist möglich, sofern es bei einer anderen Praktikumsstelle erbracht wird. Ein zweites Praktikum im Umfang von 10 LP ist möglich, sofern es bei einer anderen Praktikumsstelle im Ausland erbracht wird. Dementsprechend verringert sich dann die Anzahl der Module, die Sie im Rahmen der General Studies absolvieren werden. Insgesamt sollen Praktika und Module der General Studies 30 LP ergeben.

Praktikumsnachweis

Der Praktikumsnachweis wird vom Fachmodulvertreter bzw. vom Praktikumsbeauftragten Ihres Teilstudienganges ausgestellt und ist beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Wenn Sie das Praktikum im Rahmen des Polonicum oder Ukrainicum absolvieren, wird die Bescheinigung vom Lehrstuhl für Ost- und Westslawische Philologie ausgestellt. Sie finden das Formular als Anhang IV in der GPS BA.

Der Praktikumsnachweis wird aufgrund eines Tätigkeitsnachweises (Anhang III in der GPS BA) erteilt, wenn dieser von der Praktikumsstelle unterzeichnet wurde. Desweiteren ist ein Praktikumsbericht (2 Seiten à 3000 Zeichen) abzugeben.

Anrechnung von Praktikumsleistungen

Auf Antrag können Praktika, die vor Beginn des Studiums bereits abgeleistet wurden, vom Fachmodulvertreter anerkannt werden, wenn sie in direktem Bezug zum Studium stehen und nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Ebenso können Berufsausbildungen oder Berufstätigkeiten mit Bezug zu einem der studierten Fächer bei Nachweis sowie Praktika, Schulpraktika, Sprachpraktika bzw. Auslandsaufenthalte, die im Zusammenhang mit einem Bachelor-Studiengang an einer anderen Hochschule erbracht wurden, angerechnet werden, soweit sie in Umfang und fachlicher Anforderung den Anforderungen des entsprechenden Bachelor-Studiengangs der Universität Greifswald im Wesentlichen entsprechen.

Über die Anrechnung erbrachter Praktika entscheidet das Zentrale Prüfungsamt auf Antrag des Studierenden. Der Antrag kann auch vor dem Wechsel an die Universität Greifswald gestellt werden und ist nach Möglichkeit rechtzeitig vor dem nächsten Immatrikulationstermin zu bescheiden (Vorabentscheid).

Praktika im Rahmen von Polonicum und Ukrainicum

Wenn Sie die Zusatzqualifikation Polonicum bzw. Ukranicum anstreben, müssen Sie das Praktikum im Rahmen der jeweiligen Zusatzqualifikation leisten, d.h. das Praktikum muss in erkennbaren Zusammenhang zu Polen oder der polnischen Kultur stehen bzw. zur Ukraine oder zur ukrainischen Kultur. Im Ukrainicum ist die Hälfte des Praktikums als Sprachpraktikum am Krupp-Wissenschaftskolleg zu absolvieren. Es gelten die jeweiligen Ordnungen.