Habilitation

Die Philosophische Fakultät verleiht den akademischen Grad Dr. phil. habil. (doctor philosophiae habilitatus). Grundlage für die Durchführung von Habilitationsverfahren ist die Habilitationsordnung der Universität Greifswald vom 25. Oktober 2022 in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 2. März 2023 sowie das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern.

 

Habilitationsordnung 

1. Anzeige des Habilitationsvorhabens

Es wird empfohlen, dass Habilitierende ihr Habilitationsvorhaben im Dekanat anzeigen. Das entsprechende Fomular finden Sie untenstehend.

2. Zulassung zum Habilitationsverfahren

Nach Fertigstellung der Habilitationsschrift muss ein schriftlicher Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens an das Dekanat gestellt werden. Neben den Nachweisen zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen müssen dem Antrag fünf gebundene Exemplare sowie eine elektronische Fassung der Habilitationsschrift, die Datenschutzerklärung, ein amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate), die eidesstattliche Versicherung und Erklärung, ein Vorschlag für die Mitglieder des Habilitationsausschusses sowie ein Lebenslauf mit Auflistungen der bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit (Vorträge und Lehrveranstaltungen) sowie ein Verzeichnis der Veröffentlichungen eingereicht werden. 

3. Mündliche Prüfung

Nach der erfolgreichen Begutachtung der Habilitationsschrift und der daraus resultierenden Annahme der Habilitationsschrift erfolgen die mündlichen Prüfungen. Eine mündliche Prüfung ist ein ca. 90-minütiges Habilitationskolloqium zu einem selbstgewählten Thema. Die zweite mündliche Prüfung ist eine ein- oder zweistündige Probevorlesung, die im Rahmen einer Regelveranstaltung gemäß Studienplan stattfindet.   

Hier finden Sie das Formular zur Anzeige eines Habilitationsverfahrens